Dr. Waclawik ist als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof zugelassen. Die Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof sind Spezialisten für die Führung zivilrechtlicher Verfahren vor dem Bundesgerichtshof. In diesen Verfahren dürfen - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nur Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof tätig werden. Die Postulationsfähigkeit der Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof beschränkt sich andererseits (im nationalen Rahmen) auf dieses Gericht, die anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes und das Bundesverfassungsgericht.

Dr. Waclawik vertritt Mandanten vor allen Zivilsenaten und dem Kartellsenat des Bundesgerichtshofs in allen dort auftretenden Verfahrensarten, insbesondere Revi­sionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerden und Rechtsbeschwerdeverfahren. Seine fachlichen Tätigkeitsschwerpunkte sind Verfahren auf den Gebieten des Gesellschaftsrechts, des Bank- und Kapitalmarktrechts, des Insolvenzrechts sowie zivilrechtliche Verfahren mit steuerrechtlichem Bezug. In den genannten Schwerpunktbereichen ist er auch als Gutachter, Berater und Schiedsrichter tätig.

Als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof ist Dr. Waclawik den Zielen des Revisionsrechts verpflichtet. Ferner ist es seine Aufgabe, das Wirken der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs durch seine anwaltliche Tätigkeit zu unterstützen. Deren Aufgabe ist es, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären, das Recht fortzubilden und für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung der Zivilgerichte zu sorgen. Diese Belange der Rechtspflege sind häufig mit den Interessen der vor dem Bundesgerichtshof Rechtsschutz suchenden Mandanten nicht deckungsgleich. Deren natürliches und legitimes Interesse ist es, ihren Prozess zum Erfolg zu führen.

Dr. Waclawik versteht sich als anwaltlicher Dienstleister, dessen Aufgabe es ist, den Mandanten in diesem spezifischen Spannungsfeld zu vertreten und mit seinem persönlichen Einsatz zu begleiten. Der Erfolg des Rechtsmittels oder dessen erfolgreiche Abwehr sind das oberste Ziel seiner Mandatsarbeit. Dazu gehört auch die Offenheit in der Kommunikation mit dem Mandanten und den bislang verfahrensführenden Rechtsanwälten, wenn dieses Ziel mit den Mitteln des Revisionsrechts nicht oder nur unter Schwierigkeiten erreicht werden kann.